Die klauen wie die Raben! Auf frischer Tat erwischt…

Herrlich!
Ich sitze im Auto, und beobachte, wie sich ein Rabe für das Vogelfutter-Angebot des Fressnapf-Ladens interessiert, welches verlockend in großen Beuteln draußen vor dem Schaufenster präsentiert liegt.
Er hüpft ganz nah an einen der transparenten Beutel, zupft und pickt mit seinem Schnabel so lange daran herum, bis es viele leckere Körner rieselt.
Und sofort gesellen sich weitere seiner Kollegen hinzu, bearbeiten die untersten Beutel mit ihren Schnäbeln und futtern lustig drauf los, stets auf der Hut, sich zu vergewissern, dass sich auch niemand nähert.

Ich schaue den schwarzen Gesellen eine Weile mit Vergnügen zu, und frage mich:
Gilt Mundraub eigentlich auch für Schnäbel?

Bis die Tage!


Tante Gugel befragt:
Der Mundraub ist nicht nur verboten, sondern strafbar. Er existiert zwar nicht mehr als eigenständiges Delikt, dafür erfüllt er heutzutage den Tatbestand des Diebstahls gem. § 242 StGB, der immerhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Schnabelraub wird im StGB nicht behandelt.
Also: in Dubio pro Schnabel.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Humor, Kurioses, Lächeln, Momente, Situationskomik, Unbezahlte Werbung abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

8 Antworten zu Die klauen wie die Raben! Auf frischer Tat erwischt…

  1. Grinsekatz sagt:

    Ich liebe diese Vögel.
    Klug, verspielt und sozial.
    Kammasichwatt von abgucken 😉

  2. quersatzein sagt:

    Herrlich gesehen, beobachtet und beschrieben. Witzig und gewieft – die Rabenvögel und du! :–)
    Einen lieben Gruss, Brigitte

  3. Herr Ösi sagt:

    Könnte ich fliegen, wäre mir § 242 StGB egal. Das sehen die schwarzen Herrschaften vermutlich genauso… 😉

  4. klra67 sagt:

    Sind halt die schlausten am Himmel .. Ich konnte mal beobachten, wie sie zugeworfene Brotstückchen verstecken und später wieder hervor holen ..

Schreib mir! :-)